Der Örtliche Personalrat der BBS 1 Mainz hat sich für seine Arbeit die unten folgenden Themen und Arbeitsschwerpunkte vorgenommen.
Prinzipiell können alle ÖPR-Mitglieder zu den folgenden Themen vom Kollegium angesprochen werden. Sollte das betreffende ÖPR-Mitglied in der Angelegenheit nicht weiterhelfen können, wird es die Lehrkraft in dieser Sache an ein weiteres ÖPR-Mitglied oder eine andere Institution (BPR, ADD), die weiterhelfen kann, verweisen.
- Allgemeines Schulrecht, Dienstrecht, Personalvertretungsrecht
- Beamtenrecht, Angestelltenrecht
- Befragungen des Kollegiums
- Bestellung von Beauftragten (nach § 80 LPersVG)
- Beteiligungen des ÖPR (nach § 84 LPersVG)
- Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Hausordnung
- Dienstliche und Mitarbeitergespräche
- Gleichbehandlung von Frauen und Männern (nach § 69 LPersVG)
- Klassenfahrten / Schullandheimaufenthalte
- Lehrerkonferenzen, Lehrerausschüsse
- Schulversuche (z. B. Strukturreform)
- Studientag
- Stundenpläne, fachfremder Unterrichtseinsatz, außerunterrichtlicher Einsatz