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Berufsvorberei­tungsjahr
Sprachförderung

Berufsvorbereitungsjahr Sprache 

Das BVJ-S richtet sich grundsätzlich an Jugendliche, die neu nach Deutschland gekommen sind und am 01. August eines Jahres das 16. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und schulbesuchspflichtig sind. Sollte das auf Sie zutreffen, wenden Sie sich für die Aufnahme in das BVJ-S bitte an die BBS 3:
Berufsvorbereitungsjahr Sprachförderung – BBS3 

Des Weiteren können in das BVJ-Sprache Jugendliche aufgenommen werden, die zuvor eine allgemeinbildende Schule besucht haben, aber noch keinen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (Berufsreife) erreicht haben. Voraussetzung ist außerdem, dass im Schuljahr eine sprachfördernde Maßnahme besucht und bescheinigt wurde und das erreichte Deutschniveau unter B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen liegt. 

Im Ausnahmefall einer Wiederholung des BVJ-S laden Sie sich bitte unser Anmeldeformular herunter und melden Sie sich an der BBS1 nach Rücksprache mit Ihren DAZ-Lehrkräften und der Abteilungsleitung der BBS 3 bei uns an.  

Vor der Aufnahme in das BVJ-S führt die BBS1 einen Sprachtest durch, um das aktuelle Sprachniveau in Deutsch festzustellen. 

Ziel des BVJ-S ist es, die deutsche Sprache zu lernen und sich auf Schule, Ausbildung und Beruf vorzubereiten.  

Schülerinnen und Schüler lernen mit einem hohen Stundenanteil Deutsch als Zweitsprache und erreichen schrittweise ein Sprachniveau B1 (nach GER).  

Zusätzlich bieten wir das Fach Berufliche und Gesellschaftliche Bildung an.  

Detaillierte Informationen finden Sie unter den folgenden Links: 

  1. Rheinland-Pfalz – BerVorbSpraBerSchulV RP | Landesnorm Rheinland-Pfalz | Gesamtausgabe | Landesverordnung über das Berufsvorbereitungsjahr mit dem Schwerpunkt Sprache an Berufsschulen vom … | gültig ab: 01.08.2025 

  2. Sprachförderung an berufsbildenden Schulen . Migration : Bildungsserver Rheinland-Pfalz 

Das Berufsvorbereitungsjahr Sprachförderung
richtet sich an alle aus dem Ausland neu zugewanderten und schulpflichtigen Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren, die in Deutschland noch keine Realschule +, IGS, Gymnasium oder BBS besucht haben. Der Abschluss einer Sprachförderklasse vermittelt keinen Schulabschluss.


Achtung:

In Ihrem ersten Jahr der Sprachförderung (Sprachniveau A1, ) besuchen Sie das BVJS an der BBS 3 in Mainz.

Berufsvorbereitungsjahr Sprachförderung A1
(Sprachniveau A1 – elementare Sprachanwendung)

Es wird ausschließlich Deutsch als Zweitsprache unterrichtet. Die Anmeldung und Aufnahme erfolgt jederzeit zentral über Ihre Ansprechpartnerin Frau Miedaner an der BBS 1 Mainz.
Bitte vereinbaren Sie hierzu bitte per Mail einen Termin.

Das Anmeldeformular mit der Beschreibung der Dokumente, die Sie mitbringen müssen, finden Sie hier und bei den Downloads auf dieser Seite.

Achtung:
Dies betrifft nur Schüler:innen, die zuvor im BVJ Sprachförderung an der BBS 3 unterrichtet wurden.

Berufsvorbereitungsjahr Sprachförderung A2
(Sprachniveau A2 – elementare Sprachanwendung)

Beherrschen Sie das Sprachniveau A1 bereits und sind noch 16 oder 17 Jahre alt, besuchen Sie gerne nach Empfehlung das Berufsvorbereitungsjahr Sprachförderung (Niveau A2) an der BBS1 in Mainz.

Der Sprachunterricht wird derzeit ergänzt durch die Fächer Englisch, Sozialkunde und Mathematik. Unsere Schulsozialarbeiterin, Dagmar Krisch, unterstützt unsere Schüler:innen bei der Berufswahl.

Informationen hierzu erhalten Sie bei Ruth Dikau.

Das Anmeldeformular finden Sie hier und bei den Downloads auf dieser Seite.

Falls sich inhaltliche Fragen ergeben, wenden Sie sich gerne an unsere qualifizierte Sprachförderlehrerin Anna Kachanok und unserem Sprachförderlehrer Daniel Borgelt.