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Die Höhere Berufsfachschule Mediendesign setzt Kreativität voraus. Die Lust auf das Neue, der Drang zu ungewöhnlichen Ideen und guten Einfällen ist eine Triebfeder dafür, sich mit der Gestaltung zu beschäftigen. Der Bildungsgang dauert zwei Jahre und wird in Vollzeitform durchgeführt. Aufnahmevoraussetzung ist der Qualifizierte Sekundarabschluss I oder ein gleichwertig anerkannter Abschluss.
Die Aufgaben der gestaltungstechnischen Assistenten liegen in der Ideenfindung, Konzeption, Gestaltung und Präsentation von zweidimensionalen, dreidimensionalen und digitalen Medienprodukten.
Der fachrichtungsbezogene Unterricht ist mit Inhalten der Medienbranche gefüllt: Von Grafik, Layoutgestaltung, Fotografie, Bildbearbeitung, Drucktechnik, Web und Audio/Video bis Marketing und Medienrecht.
Eine Auflistung der fachbezogenen Lernfelder finden Sie nachfolgend. Alle Lernfelder dieses Bildungsgangs finden Sie im Downloadbereich rechts.
Als Besonderheit bieten wir im standortspezifischen Unterricht des ersten Jahres zusätzlich „Objekte zeichnen und Illustrationen erstellen“ sowie „Einfache Medienprojekte realisieren“ und im zweiten Jahr „Komplexe Medienprojekte realisieren“ an.
Während der zweijährigen Ausbildung muss zu festgelegten Terminen innerhalb der Schulzeit ein Betriebspraktikum von 12 Wochen für den Assistentenabschluss absolviert werden. Für den Fachhochschulreifeabschluss müssen außerhalb der Schulzeit zusätzlich weitere 10 Wochen Praktikum mit medienbezogenen Tätigkeiten nachgewiesen werden.
Die Höhere Berufsfachschule endet mit folgenden Prüfungen: Einer mehrteiligen schriftlichen und einer praktischen Prüfung für den Assistentenabschluss und weiteren schriftlichen Prüfungen zum Erlangen der Fachhochschulreife.
Schüler/innen, die die Assistentenprüfung bestanden haben und alle notwendigen Praktika nachweisen können, erhalten ein Abschlusszeugnis mit dem Vermerk:
„Er/Sie ist berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich geprüfte(r) gestaltungstechnische(r) Assistent(in)“ zu führen“.
Schüler/innen, die die Assistentenprüfung und die Fachhochschulreifeprüfung bestanden haben und alle notwendigen Praktika nachweisen können, erhalten ein Fachhochschulreifezeugnis.
Anmeldeschluss ist jährlich der 1. März.
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© 2022 Berufsbildende Schule 1
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